In der Stadtratssitzung vom 12.12.2024 hat bei dem Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“ ein Bürger eine Anfrage zur Ärzteversorgung gestellt, ohne eine bestimmte Person des Rates für die Antwort zu benennen. Daraufhin hat sich Herr Eggers gemeldet und erhielt von den Ratsvorsitzenden Sattler das Wort. Auch ich meldete mich, da mich das Thema seit einem Jahr beschäftigt. Das wurde von dem Ratsvorsitzenden Sattler abgelehnt. Auf meinen Einwurf, dass sich Herr Sattler sich gegen die Geschäftsordnung verhält, erhielt ich von Herrn Sattler einen Verweis.
Zu Beginn einer Wahlperiode beschließt der Rat eine Geschäftsordnung. Daran müssen sich alle Mitglieder und die Verwaltung halten.
In § 17 der Geschäftsordnung steht:
(1) Am Ende einer öffentlichen Ratssitzung findet bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Hessisch Oldendorf kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer Frage oder seiner ersten Frage beziehen müssen.
(3) Fragen von Ratsmitgliedern sind nicht zulässig.
(4) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
Also hat der Ratsvorsitzende Herr Sattler in großer Unkenntnis falsch gehandelt. – Allerdings hätte man erwarten können, dass die Verwaltungsvertreter in einem solchen Fall korrigierend eingreifen.